Eine ernüchternde Feststellung vorab: in Deutschland  bedarf es für den Beruf des Immobilienmaklers keiner vorgegebenen Ausbildung oder Qualifikation. Jeder kann als selbständiger Immobilienmakler arbeiten; lediglich die gewerberechtliche Genehmigung nach § 34 c GewO muss nachgewiesen werden.

Für den Auftraggeber oder Verkäufer bedeutet das sehr sorgfältig prüfen zu müssen, für welchen Makler man sich entscheidet.

Dabei könnten folgende Argumente zielführend sein:

  • Qualifizierte Ausbildung in einem adäquaten Beruf z.B. Immobilienkauffrau/-mann, Betriebswirt Grundstücks- und Wohnungswesen, Kaufmann/Kauffrau Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder auch Berufe aus dem Bankenwesen, der Verwaltung oder Berufsbilder mit juristischem Hintergrund.
  • Weiterbildung durch Studium von Fachlektüre, berufsbezogenen Recherchen im Internet, Seminaren, Webinaren u.ä. sollte selbstverständlich sein.
  • Transparenz in der Vermarktung ist die Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler. Das bedeutet, dass der Makler offene Fragen zufriedenstellend beantwortet, dass der Makler regelmäßig über seine Aktivitäten in der Vermarktung informiert und den Verkäufer über veränderte oder neue Vermarktungsmöglichkeiten in Kenntnis setzt.
  • Lebenserfahrung kann für einen seriösen Makler von Vorteil sein, will heißen, dass Makeln nicht nur etwas mit baulicher Substanz oder kaufmännischen Fähigkeiten zu tun hat, sondern insbesondere mit menschlichen Komponenten.